Rechtsprechung
   BPatG, 27.11.2002 - 29 W (pat) 293/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20916
BPatG, 27.11.2002 - 29 W (pat) 293/98 (https://dejure.org/2002,20916)
BPatG, Entscheidung vom 27.11.2002 - 29 W (pat) 293/98 (https://dejure.org/2002,20916)
BPatG, Entscheidung vom 27. November 2002 - 29 W (pat) 293/98 (https://dejure.org/2002,20916)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,20916) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BPatGE 46, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BPatG, 28.05.2014 - 29 W (pat) 111/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Babo/BRAVO/BRABO (Gemeinschaftsmarke)" - zur

    Als allgemeine Werbeanpreisung für Waren oder für die Vergleichsdienstleistungen in Klasse 35 ist der Begriff nicht üblich (vgl. für Schreibgeräte: BPatG, Beschluss vom 27.11.2002, 29 W (pat) 293/98 - BRAVO).
  • BPatG, 28.05.2014 - 29 W (pat) 110/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "BABO (Wort-Bild-Marke)/BRAVO/BRABO

    Als allgemeine Werbeanpreisung für Waren oder für die Vergleichsdienstleistungen in Klasse 35 ist der Begriff nicht üblich (vgl. für Schreibgeräte: BPatG, Beschluss vom 27.11.2002, 29 W (pat) 293/98 - BRAVO).
  • BPatG, 21.10.2003 - 27 W (pat) 76/01
    Unter diesen Umständen kann der angemeldeten Marke nicht allein deshalb, weil sie als anerkennender Ausruf generell den Charakter einer werbemäßigen Anpreisung hat, jegliche Eignung als betriebliches Unterscheidungsmittel abgesprochen werden (vgl BGH GRUR 1999, 1093 - FOR YOU; 2000, 720 - Unter uns; 2000, 722 - LOGO; BPatGE 46, 151 - Bravo).
  • BPatG, 18.10.2000 - 28 W (pat) 1/00
    Der Senat verkennt dabei nicht die Problematik der markenrechtslinienkonformen Auslegung von § 8 II Nr. 3 MarkenG, Art. 3 Abs. 1 Buchstabe d MarkenRL wie sie der 29. Senat in seiner Vorlageentscheidung zum EUGH dargestellt hat (29 W (pat) 293/98 in -BRAVO-) Er folgt jedoch insoweit der Ansicht des BGH zum Inhalt von § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG im vorliegenden Verfahren im Sinne der Einheitlichkeit der Rechtssprechung des Senats.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht